Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschliesslich für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Eventraum und Events zwischen Taendlishof und dem jeweiligen Kunden (nachfolgend auch „Kunde, Mieter, Nutzer, Gast, Besucher“), gemeinsam auch als „Parteien“ bezeichnet, sowie für alle damit zusammenhängenden Leistungen und Lieferungen von Taendlishof, seiner Partner und seiner Lieferanten. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, sofern Taendlishof sich nicht mit ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich einverstanden erklärt.
Taendlishof räumt dem Kunden die Möglichkeit ein, den Eventraum und darin befindliche Einrichtungsgegenstände im vertraglich vereinbarten Umfang, insbesondere für Meetings, Workshops, Tagungen, Konferenzen, Schulungen und sonstige – auch private – Events (nachfolgend gemeinsam „Veranstaltungen“) zu nutzen. Daneben bietet Taendlishof dem Kunden zusätzliche Leistungen und Dienste (z.B. Catering-Service, Teamgames, Erlebnisse) gegen Entgelt an. Im Gegenzug verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung der vereinbarten Vergütung zu den vereinbarten Zahlungsmodalitäten.
Sofern der Kunde für die Veranstaltung zusätzliches Material, Catering, Getränkelieferungen oder sonstige Verpflegung benötigt, wird der Kunde Taendlishof informieren und entsprechende Leistungen ohne Genehmigung von Taendlishof weder selbst erbringen noch von Dritten beziehen.
Liegen zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Termin der Veranstaltung mehr als sechs Monate, kann Taendlishof aus berechtigtem Grund angemessene Preisänderungen vornehmen. Ein berechtigter Grund liegt insbesondere dann vor, wenn allgemeine Kosten (Strom, Heizung, Wasser etc.) sich nach Abschluss des Vertrages zwischen Taendlishof und dem Kunden ändert. In einem solchen Fall ist Taendlishof berechtigt, die Vergütung entsprechend, d.h. im Umfang der für Taendlishof höheren Kosten, zu erhöhen. Im selben Umfang ist Taendlishof verpflichtet, Kostensenkungen an den Kunden weiterzugeben.
Konkurrenzschutz wird nicht gewährt.
Der Kunde bucht unter www.taendlishof.ch seine Aktivitäten und bezahlt im Voraus mit:
Änderungen von Bestätigungen erfolgen auf beiden Seiten stets in schriftlicher Form. Annullationen und / oder Änderungen sind dem Taendlishof möglichst frühzeitig in schriftlicher Form mitzuteilen.
Danach gelten die allgemeinen Stornierungsbedingungen von Taendlishof. Zusatzleistungen wie Tee oder Kaffee wird im Nachgang an die Veranstaltung per Email versandt und ist innerhalb von zehn (10) Tagen ohne Abzug nach Erhalt fällig. Dies kann über Twint bezahlt werden.
Änderungswünsche und Reklamationen des Kunden zu Rechnungen oder anderen Belegen (wie z.B. Gutschriften), die auf einen Fehler oder Versehen von Taendlishof zurückzuführen sind, sind immer kostenfrei.
Bis mindestens 30 Tage vor der gebuchten Dienstleistung kann diese kostenlos storniert werden. Danach wird der volle Betrag in Rechnung gestellt.
Massgebend sind alle in der Reservationsbestätigung aufgeführten Kosten. Der Gesamtbetrag umfasst sämtliche in Anspruch genommene Dienstleistungen. Die Bezahlung erfolgt direkt bei der Buchung über die Webseite www.taendlishof.ch. Spezialkonditionen sind im Voraus zu bestimmen und sind nur in schriftlicher Form gültig. Die Preise werden in Schweizer Franken in Rechnung gestellt und verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer. Der TAENDLISHOF ist berechtigt, anderslautende Vereinbarungen, schriftlich zu vereinbaren.
Hat der Kunde bereits im Voraus geleistet, erstattet Taendlishof infolge der Reduzierung zu viel bezahlte Beträge zurück.
Taendlishof muss sich jedoch in jedem Fall den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die Taendlishof aus einer anderweitigen Verwertung des Gebrauchs erlangt.
Sofern eine kostenfreie Stornierung des Kunden besteht, ist der TAENDLISHOF in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchte Eventraum oder Event vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des TAENDLISHOF auf sein kostenfreies Stornierungsrecht nicht verzichtet.
Ferner ist der TAENDLISHOF berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag ausserordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
In einer solchen Situation wird dem Kunden ein Guthaben gutgeschrieben, das innerhalb von 12 Monaten für eine vergleichbare Buchung am gleichen Standort eingelöst werden kann.
Bei berechtigtem Rücktritt des TAENDLISHOF entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
Taendlishof haftet:
Der TAENDLISHOF haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht vertragsgemässe Erfüllung des Reisevertrages zurückzuführen ist auf:
Haftungsbeschränkung und Haftungsausschlüsse
Vermittlung von Leistungen Dritter Soweit der TAENDLISHOF für den Besteller Leistungen Dritter beschafft oder vereinbart, handelt er im Namen und auf Rechnung des Bestellers. Für die vertragsgemässe Erbringung von Leistungen Dritter, kann der TAENDLISHOF keine Haftung dem Besteller gegenüber übernehmen. Für die Vermittlung von Leistungen Dritter berechnet der TAENDLISHOF dem Besteller 10% Bearbeitungsgebühr des Auftragsvolumens (mind. CHF 75, max. CHF 300 pro Dienstleistung).
Der Kunde haftet:
Der Kunde haftet für sämtliche Sach- und Personenschäden, einschliesslich etwaiger Folgeschäden, die während des Aufenthaltes durch ihn selber oder seine Begleitpersonen gegenüber dem TAENDLISHOF, den Mitarbeitern oder Dritten verursacht werden. Der TAENDLISHOF haftet nicht für Gegenstände, welche vom Kunden oder seiner Begleitpersonen eingebracht werden. Der Kunde haftet während dem ganzen Aufenthalt von Taendlishof für sich selber.
Der Kunde hat den überlassenen Raum und die Allgemeinflächen sowie das darin befindliche Inventar sorgfältig zu behandeln. Beschädigungen hat der Kunde Taendlishof unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde haftet für alle über die vertragsgemässe Abnutzung hinausgehenden Schäden, die durch ihn, seine Erfüllungsgehilfen und Dritte, die auf Veranlassung des Kunden Allgemeinflächen und Raum nutzen, verursacht werden. Es gilt rauchfreie Zone im Eventraum.
Es wird ausschliesslich der Eingangsbereich des Eventraumes, der Eventraum und die Parkplätze genutzt. Die Nutzung sowie das Verweilen auf dem Hof ausserhalb des Geltungsbereiches ist verboten.
Signalisierte Parkplätze dürfen genutzt werden.
Inbegriffen:
Verpflegung:
Der Mieter/ die Mieterin ist verpflichtet, zum gemieteten Raum und der Umgebung Sorge zu tragen.
Bei Durchführung der Events wird ausschliesslich der Eingangsbereich, der Eventraum, die Parkplätze sowie die nötigen Durchführungsorte der Spiele genutzt. Die Nutzung sowie das Verweilen auf dem Hof ausserhalb des Geltungsbereiches ist verboten.
Der Kunde hat alle Handlungen zu unterlassen, die dem Taendlishof Standort oder dem Inventar abträglich sein oder dem Ruf von Taendlishof schaden könnten.
Der Kunde ist für die von ihm in die Raum mitgebrachten Gegenstände, Unterlagen und Daten verantwortlich. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial (insb. schwer entflammbare Stoffe) müssen zertifiziert sein.
Im eigenen Interesse hat der Kunde mitgebrachte Gegenstände, insbesondere Wertsachen, sowie Unterlagen und Daten vor unbefugtem Zugriff durch Dritte zu schützen. Taendlishof haftet insoweit nicht für Verlust, Diebstahl und Beschädigung dieser Gegenstände, Unterlagen oder Daten, soweit dies nicht auf ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten eines gesetzlichen Vertreters, eines leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen von Taendlishof zurückzuführen ist. Vom Kunden mitgebrachte Gegenstände sind nicht über Taendlishof versichert. Der Kunde wird ggf. selbst für eine entsprechende Versicherung sorgen, um Risiken hinsichtlich der Beschädigung der Gegenstände oder Betriebsunterbrechung abzusichern.
Der Kunde haftet für Schäden, die durch auf Veranlassung des Kunden in den Raum gelangte Dritte verursacht wurden.
Der Kunde hat den überlassenen Raum vor Zugriff durch Dritte sowie allfällige ihm überlassene Schlüssel und Zugangskarten vor Verlust und Diebstahl zu schützen. Schlüssel dürfen Dritten nicht übergeben oder zugänglich gemacht werden, wenn dies nicht vorher mit Taendlishof vereinbart ist.
Der Kunde hat sicherzustellen, dass die rechtlichen Anforderungen an die Durchführung der Veranstaltung (z.B. etwaige einzuholende Genehmigungen, Anmeldungen, Abführen von Gebühren erfüllt und dass bei Durchführung der Veranstaltung die gesetzlichen (insbesondere öffentlich- rechtlichen) Vorschriften eingehalten werden, und stellt bei schuldhaften Verstössen hiergegen Taendlishof von allen Forderungen Dritter insoweit frei.
Die Nachtruhe ab 22 Uhr ausserhalb des Eventraumes gilt einzuhalten.
Der Kunde ist verpflichtet, nach Beendigung des Vertrags den genutzten Raum und Inventar in mangelfreiem und gebrauchsfähigem Zustand zurückzugeben. Sämtliche von ihm eingebrachte Gegenstände sind zu entfernen und der bei Übergabe des Raums bestehende Zustand ist wiederherzustellen. Sichtbare Gebrauchsspuren und Beschädigungen an Böden, Bodenbelägen, Wänden oder Inventar wird Taendlishof auf Kosten des Kunden zzgl. einer angemessenen Aufwands- pauschale von 15% der für die Beseitigung entstehenden Kosten beseitigen; die Aufwandspauschale entfällt oder verringert sich, wenn der Kunde geringere Kosten nachweist. Der Kunde hat die entsprechenden Kosten innerhalb von dreissig (30) Tagen nach Übersendung der Rechnung durch Taendlishof zu zahlen.
Taendlishof kann zurückgelassene Gegenstände auf Kosten des Kunden einlagern, wenn sie nicht innerhalb von 24 Stunden nach Beendigung der Veranstaltung entfernt werden. Nach 14 Tagen ist Taendlishof befugt, die Gegenstände auf Kosten des Kunden zu verwerten bzw. zu entsorgen.
Es gilt Schweizer Recht.
Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen und Aufhebung des Vertrages müssen schriftlich vereinbart werden. Das Gleiche gilt für Zusagen, Zustimmungen, Verzichte sowie Vergleiche aller Art. Das Schriftformerfordernis kann mündlich nicht abbedungen werden.
Taendlishof behält es sich vor, diese Bedingungen zu ändern, soweit dies für den Kunden nicht unzumutbar ist. Dies ist der Fall bei weniger gewichtigen Bestimmungen dieser Bedingungen, sofern diese Änderung nicht zu einer Umgestaltung des Vertragsgefüges insgesamt führt. Zu den gewichtigen Bestimmungen gehören insbesondere Regelungen, die die Art und den Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen, die Laufzeit und die Kündigung des Vertrages betreffen. Der Kunde wird über die Änderung rechtzeitig benachrichtigt.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich jedoch, in Verhandlungen mit dem Ziel einzutreten, die unwirksame Bestimmung durch eine im wirtschaftlichen Ergebnis gleichwertige oder – soweit dies nicht möglich ist – annähernd gleichwertige Regelung zu ersetzen.
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Die in der Reservationsbestätigung aufgeführte Campingplatz inklusiv Ausstattung wird dem Gast in ordnungsgemässen Zustand für die gewünschte Dauer zur Verfügung gestellt. Bei der Benutzung der Campingplätze und deren Ausstattung hat der Gast alle Sorgfalt walten zu lassen. Der Gast ist verpflichtet auf andere Gäste Rücksicht zu nehmen. Trägt der Gast bei der Übernahme der Campingplatz keine Beanstandung vor, gelten die Räumlichkeiten inklusive Ausstattung als einwandfrei übernommen. Nachträgliche Beanstandungen können nicht geltend gemacht werden.
Mitreisende Haustiere sind ohne Absprache verboten.
Campingplatzübergabe und -rückgabe
Gebuchte Campingplatz stehen dem Kunden ab 14.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf früheren Campingplatzbezug. Am vereinbarten Abreisetag ist der Campingplatz dem TAENDLISHOF spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann der TAENDLISHOF auf Grund der verspäteten Räumung des Campingplatz für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 17.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Tagesaktueller Preis) in Rechnung stellen, ab 17.00 Uhr 100%. Ein Late Check out bis 17.00 Uhr kann vor Ort nach Verfügbarkeit reserviert werden und wird mit 50% des Tagespreises verrechnet.
Nutzung inklusive
Nutzung exklusive:
Die Nutzung und Verweilung ausserhalb des inkludierten Nutzungsbereiches ist verboten. Nach mündlicher Absprache mit Personal vor Ort kann weitere Nutzung abgemacht werden.